Investitionen in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden müssen kein Kostenfaktor sein – sie können steuerlich begünstigt werden.
Laut § 3 Nr. 34 EStG dürfen Unternehmen bis zu 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einsetzen – darunter fallen auch unsere mobilen Massagen direkt im Unternehmen.
Während ein einzelner Krankheitstag oft deutlich höhere Kosten verursacht – z. B. durch Ausfälle, Vertretung oder Produktivitätsverlust – setzen Sie mit regelmäßigen Massagen ein gezieltes Zeichen für Prävention, Wertschätzung und Leistungsfähigkeit.
💡 Hinweis: Wir geben keine steuerliche Beratung.
Bitte stimmen Sie die Anwendbarkeit im konkreten Fall mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.